Honorar

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Die Kosten für meine Arbeit
(Angaben pro Beratungsstunde / 60 Minuten):

 

Systemische Beratung: 75,- € ( für Kinder 50,- € )

 

Paartherapie & Aufstellungsarbeit mit 2 Coaches: 90,- € (60 Minuten + einmalig 50,- € für den 2. Coach)

(gemeinsam mit meiner Frau, Melanie Göttner - inkl. Stellvertreterrolle - weitere Infos auf Anfrage!)

 

Familienmediation mit mehr als 1. Person: 100,-€ (60 Minuten, bei Wunsch einmalig 50,- € für 2. Coach)

 

Sandspieltherapie: 60,- €

 

Elterngesprächskreis: 15,- € (ca. 90 Minuten)

 

Phantasie- & Entspannungsreise: 10,- € pro Kind (ca .120 Minuten)

Wird überwiegend als Gruppe für 5-8 Kinder am Samstagvormittag angeboten. „Parken“ Sie einfach ihre Kinder zur Entspannung bei mir und gehen Sie selbst entspannt z.B. einkaufen.

 

Phantasie- & Entspannungsreise für Mutter/Kind oder Vater/Kind: 15,- € pro Paar (ca. 120 Minuten)

 

Das Honorar ist generell im Anschluss an die Beratungsstunde in bar zu entrichten.

 

Für gesetzlich Krankenversicherte biete ich zur Überbrückung der oftmals langen Wartezeiten auf einen erstattungsfähigen Psychotherapieplatz kurzfristig Beratung an.

 

 

Selbstverständlich sind bei Kindern- & Jugendlichen-Klienten die Bezugspersonen (Eltern), auf Wunsch während den Sitzungen anwesend.

Alle Informationen, die ich im Rahmen der Gespräche bekomme, unterliegen der Schweigepflicht. Auf Wunsch von Eltern oder Jugendlichen arbeite ich selbstverständlich gerne mit allen medizinischen und sozialen Helfersystemen (Kinderärzte, Kindergärten, Jugendämter, Beratungsstellen, Schulen, …) zusammen.

 

 

Kostenerstattung durch die Krankenkassen

Meine Leistungen als systemischer Berater richten sich in erster Linie an Selbstzahler.

 

Der Vorteil ist jedoch, dass Sie a) die Bürokratie mit der Krankenkasse vermeiden und b) in Ihrer Krankenakte bei der Krankenkasse keine Diagnose einer psychischen Störung auftaucht.

Als Selbstzahler können Sie außerdem mein Honorar in Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Ihr Steuerberater klärt Sie über die entsprechenden Freibeträge auf.

 

"Hilfe zur Erziehung” ist eine kommunale Leistung der Jugendämter, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz des SGB VIII verankert ist!

 

§ 27 Hilfe zur Erziehung

 

(1) Ein Personenberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung notwendig und geeignet ist.

 

(2) Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der
§§ 28 bis 35 gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden.

 

(3) Hilfe zur Erziehung umfasst insbesondere die Gewährung pädagogischer und damit verbundener therapeutischer Leistungen. Sie soll bei Bedarf Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen im Sinne des § 13 Abs.2 einschließen.

 

Systemische Therapie kann ab sofort mit den Krankenkassen für Erwachsene abgerechnet werden!

 

Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach!

Seit dem 01. Juli 2020 übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten einer Systemischen Therapie bei Erwachsenen, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Die Vergütungsregelungen für das neu in die Regelversorgung aufgenommene Psychotherapieverfahren wurden von Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung festgelegt, die rechtlichen Grundlagen – Psychotherapie-Richtlinie und Psychotherapie-Vereinbarung – sind bereits vor einigen Monaten entsprechend geändert worden.

 

Die Zulassung der Systemischen Therapie für Kinder- und Jugendliche als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen steht also weiterhin aus. Ein entsprechender Antrag auf Methodenbewertung wurde jedoch im G-BA (Gemeinsamen Bundesausschusses) am 22. November 2019 angekündigt und wird nun von den systemischen Fachverbänden dringend erwartet!